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   BVerfG, 23.01.1989 - 1 BvR 1526/88   

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https://dejure.org/1989,6762
BVerfG, 23.01.1989 - 1 BvR 1526/88 (https://dejure.org/1989,6762)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1989 - 1 BvR 1526/88 (https://dejure.org/1989,6762)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1989 - 1 BvR 1526/88 (https://dejure.org/1989,6762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichterstattung von Reisekosten für die Wahrnehmung eines Verkündungstermins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1989 - 1 BvR 1526/88
    Die Frage, ob Auslagen eines Rechtsanwalts im Sinne des § 162 Abs. 2 VwGO erstattungsfähig sind, beantwortet sich grundsätzlich nach einfachem Recht und ist deshalb der Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen, soweit nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<).
  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11

    Kostenerinnerung; notwendige Aufwendungen; Reiseauslagen; Anreise mit der Bahn;

    Danach ist die Erlangung von Rechtsschutz in Form einer gerichtlichen Entscheidung nicht von der Anwesenheit eines Beteiligten beim Verkündungstermin abhängig (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Januar 1989 - 1 BvR 1526/88 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 6 S 931/99

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes - Inlandsflug

    Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin davon ausgeht, dass ihr Prozessbevollmächtigter nicht gehalten war, bereits nach dem Ende der mündlichen Verhandlung um 11.49 Uhr die Rückreise anzutreten, sondern dass er noch die Urteilsverkündung, die um 12.32 Uhr endete, abwarten konnte (vgl. aber VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.9.1988 - 7 S 2751/82 -, Rpfleger 1989, 301, wonach die Kosten der Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an einem Verkündungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht erstattungsfähig sind; bestätigt durch BVerfG, Entscheidung vom 23.1.1989 - 1 BvR 1526/88 -, juris, Verwaltungsrecht (CD05V12); ebenso VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 29.9.1992 - 1 S 3791/88 -, VBlBW 93, 54), so hätte für ihn die Möglichkeit bestanden, Frankfurt am Main zwischen 18.00 und 19.00 Uhr mit der Bundesbahn zu erreichen, um daran anschließend mit seinem eigenen Pkw die Rückfahrt anzutreten.
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